Technik, Benutzerkonto, Antragstellung mit Onlineantrag
Fragen zum Elterngeld
So funktioniert der Onlineantrag
Richten Sie Ihr Nutzerkonto Bund (BundID) ein. Sie benötigen dafür nur Ihre E-Mail-Adresse.
Für den Onlineantrag ist die Zugangsart "Benutzername und Passwort" ausreichend.
Sollten Sie bereits über ein Nutzerkonto verfügen, verwenden Sie Ihre bestehende BundID.
Halten Sie zum Ausfüllen des Onlineantrags folgende Unterlagen bereit: Personalausweis/Aufenthaltstitel, Krankenkassenkarte, SteuerID und Bankverbindung
Nutzen Sie den Zuständigkeitenfinder, um die für Sie zuständige Elterngeldstelle zu finden und klicken Sie auf den zur Verfügung gestellten Link.
Sie werden Schritt-für-Schritt durch Ihren Onlineantrag auf Elterngeld geführt. Sie können Ihre Daten jederzeit zwischenspeichern. Sobald Ihre Angaben online vollständig erfasst sind, stellen wir Ihnen Ihre persönlich ausgefüllten Antragsunterlagen und eine Liste mit den beizufügenden Nachweisen zur Verfügung.
Sie werden Schritt-für-Schritt durch Ihren Onlineantrag auf Elterngeld geführt und können Ihre Daten jederzeit zwischenspeichern. Ihren zwischengespeicherten Antrag finden Sie im Behördenservicepoirtal unter "Meine Onlineanträge". Über das Stift-Symbol können Sie Ihren Antrag weiterbearbeiten.
Nachdem Sie Ihren Antrag online abgesendet haben, erhalten Sie eine Nachricht in Ihr BundID-Postfach. Diese Nachricht enthält als Anhang Ihren Elterngeldantrag.
Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn gemeinsam mit dem anderen Elternteil und schicken Sie ihn per Post an die für Sie zuständige Elterngeldstelle.
WICHTIG: Der Antrag gilt erst mit Eingang des unterschriebenen Antrags bei der Elterngeldstelle als wirksam gestellt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Antragsfrist zu beachten.
Das ist möglich, allerdings gibt es besondere Voraussetzungen bei Änderungen für die Vergangenheit:
- Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich: zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.
- Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.
- Eine Besonderheit gibt es beim ElterngeldPlus: Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich in Basiselterngeld-Monate umwandeln - auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.
- Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.
Für Monate, in denen Sie das Elterngeld noch nicht ausgezahlt bekommen haben, sind Änderungen meistens kein Problem.
Alle Änderungen können Sie Ihrer Elterngeldstelle melden. Dazu genügt ein einfaches Schreiben, Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden.
Sollten sich während des Elterngeldzeitraums Änderungen ergeben, sind Sie verpflichtet, diese Ihrer Elterngeldstelle mitzuteilen. Es ist jedoch nicht möglich, Änderungen der Elterngeldstelle mithilfe des Behördenserviceportals zu übermitteln. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre zuständige Elterngeldstelle oder die Elterngeldstelle, bei der Sie Ihren Antrag auf Elterngeld gestellt haben.
Ein direkter Kontakt über das Behördenserviceportal zu Ihrer zuständigen Elterngeldstelle ist nicht möglich. Die Kontaktdaten Ihrer Elterngeldstelle können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl auf dem Familienportal
Bei technischen Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.