Geschwisterbonus, Alleinerziehende, Mehrlinge
Fragen zum Elterngeld
Eltern und Kinder
Für Geburten ab dem 1. September 2021:
Falls Sie und der andere Elternteil Ihr Kind getrennt erziehen, können Sie den Partnerschaftsbonus – je nach Wunsch - 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate lang bekommen. Dazu dürfen Sie beide in jedem dieser Monate im Schnitt zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Für Geburten bis zum 31. August 2021:
Sie können den Partnerschaftsbonus bekommen, wenn Sie beide gleichzeitig in 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, während Sie Elterngeld bekommen.
Ja, falls Sie alleinerziehend sind, können Sie den Partnerschaftsbonus auch allein nutzen.
Für Geburten ab dem 1. September 2021:
Sie können den Partnerschaftsbonus 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate lang bekommen, wenn Sie in jedem dieser Monate im Schnitt zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Für Geburten bis zum 31. August 2021:
Sie können den Partnerschaftsbonus bekommen, wenn in 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag zum Elterngeld erhalten, den sogenannten „Geschwisterbonus“. Das Elterngeld steigt dann um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat bei Basiselterngeld und um 37,50 Euro bei ElterngeldPlus.
Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt
- mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
- mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder
- mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist.
Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf deren Alter an, sondern auf die Zeit seit dem Tag, an dem Sie die Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, also bei einem sogenannten „Kind in Adoptionspflege“. Ab dem 14. Geburtstag des Adoptivkinds gibt es den Geschwisterbonus nicht mehr.
Wenn Sie Mehrlinge wie Zwillinge oder Drillinge bekommen, dann erhalten Sie nicht den Geschwisterbonus, sondern den Mehrlingszuschlag.
Wenn Sie Mehrlinge wie Zwillinge oder Drillinge haben, erhöht sich das Elterngeld: Ab dem zweiten Mehrling bekommen Sie für jedes weitere Kind einen Zuschlag von
- 300 Euro auf das Basiselterngeld oder
- 150 Euro auf das ElterngeldPlus.
Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie bei Drillingen einen Zuschlag von 600 Euro auf das Basiselterngeld und von 300 Euro auf das ElterngeldPlus bekommen.