Fragen zum Elterngeld

Welches Elterngeld passt zu mir?

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld ist eine Variante des Elterngelds. Außerdem gibt es noch die Varianten ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Manchmal wird das Basiselterngeld einfach als „Elterngeld“ bezeichnet.

Alle Formen des Elterngelds werden monatsweise gezahlt, allerdings nicht nach Kalendermonaten, sondern nach sogenannten Lebensmonaten. Diese beginnen nicht am Ersten des Kalendermonats, sondern je nach Geburtstag Ihres Kindes.

Ein Beispiel:

Wenn Ihr Kind am 12. Februar geboren ist, dann ist

der 1. Lebensmonat vom 12. Februar bis zum 11. März,

der 2. Lebensmonat vom 12. März bis zum 11. April,

der 3. Lebensmonat vom 12. April bis zum 11. Mai

und so weiter.

Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf den Geburtstag an, sondern auf den Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, also während der sogenannten Adoptionspflege.

In jedem Lebensmonat, in dem Sie Elterngeld bekommen möchten, müssen Sie alle Elterngeld-Voraussetzungen vom Anfang des Lebensmonats an erfüllen.

Sie können Basiselterngeld für mindestens 2 und maximal 12 Monate bekommen.

Falls der andere Elternteil auch Elterngeld beantragt, können Sie die 12 Monate untereinander aufteilen. Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. Allerdings muss jeder von Ihnen mindestens 2 Monate beantragen.

Beide Elternteile können sogar insgesamt 14 Monate untereinander aufteilen, wenn zumindest ein Elternteil nach der Geburt für mindestens 2 Monate weniger Erwerbseinkommen hat als davor. Die 2 zusätzlichen Monate nennt man „Partnermonate“. Auch wenn Sie und Ihr Partner Ihr Kind getrennt erziehen, können Ihnen diese Leistungen gemeinsam zustehen.

Falls Sie alleinerziehend sind und allein Elterngeld bekommen können, stehen Ihnen die 12 Monate allein zur Verfügung. Die 2 zusätzlichen Partnermonate können Sie ebenfalls bekommen, wenn Sie nach der Geburt für mindestens 2 Monate weniger Erwerbseinkommen haben als davor.

Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen. Danach können Sie nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus bekommen.

Wenn Ihr Kind ab dem 1. September 2021 und mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, können Sie länger Basiselterngeld bekommen. Weitere Details hierzu finden Sie unter dem Punkt "Welche Besonderheiten gelten bei Frühchen?"

ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngelds. Außerdem gibt es noch Basiselterngeld und den Partnerschaftsbonus.

ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für 2 Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Sie allerdings nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem können Sie das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen. Dadurch können Sie sogar insgesamt mehr Elterngeld erhalten.

ElterngeldPlus können Sie auch noch nach dem 14. Lebensmonat Ihres Kindes bekommen – maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis Ihr Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist.

Beim ElterngeldPlus gibt es zwei Einschränkungen:

  • Wenn Sie als Mutter des Kindes Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen bekommen, können Sie in dieser Zeit kein ElterngeldPlus bekommen, sondern nur Basiselterngeld.
  • Ab dem 15. Lebensmonat darf der Bezug nicht mehr unterbrochen werden: Sie müssen durchgehend entweder ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus bekommen.

Wenn Ihr Kind ab dem 1. September 2021 und mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, können Sie länger Basiselterngeld und ElterngeldPlus bekommen. Dann kann der Bezug – je nach Zeitpunkt der Geburt - auch nach dem 15. Lebensmonat unterbrochen werden. Weitere Details hierzu finden Sie unter dem Punkt "Welche Besonderheiten gelten bei Frühchen?"

Mit dem Partnerschaftsbonus können Sie zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bekommen. Er ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Dieses Angebot können Sie auch gemeinsam nutzen, wenn Sie und der andere Elternteil Ihr Kind getrennt erziehen. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie das Angebot allein nutzen.

Für Geburten ab dem 1. September 2021:

Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Das hat folgende Voraussetzungen:

  • Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
  • Sie beantragen den Partnerschaftsbonus für mindestens 2 und höchstens 4 Lebensmonate. Diese Lebensmonate folgen direkt aufeinander.
  • In dieser Zeit arbeiten Sie beide Teilzeit, und zwar jeweils mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.

Wie ElterngeldPlus können Sie den Partnerschaftsbonus auch noch nach dem 14. Lebensmonat Ihres Kindes bekommen – maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis Ihr Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist.

Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau 24 bis 32 Stunden arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im Lebensmonat durchschnittlich arbeiten. Bitte weisen Sie dies nach, wenn Sie Ihren Antrag auf Elterngeld stellen, zum Beispiel durch Ihren Arbeitsvertrag oder Ihre Elternzeit-Vereinbarung. Normalerweise müssen Sie später nicht mehr nachweisen, wie viel Sie tatsächlich gearbeitet haben.

Für Geburten bis zum 31. August 2021:

Als Partnerschaftsbonus können Sie 4 zusätzlichen Monaten ElterngeldPlus bekommen. Das hat folgende Voraussetzungen:

  • beide Elternteile nehmen die 4 Monate mit Partnerschaftsbonus gleichzeitig und am Stück,
  • beide Elternteile sind in diesen 4 Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig und
  • beide Elternteile erfüllen die Voraussetzungen für das Elterngeld in allen Monaten.

Nachdem Sie das Elterngeld bekommen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus erfüllt haben. Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass Sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben, verlieren Sie den Partnerschaftsbonus. Das Elterngeld wird dann neu berechnet und Sie müssen zurückzahlen, was Sie zu viel bekommen haben.

Was passiert, wenn ich später mehr oder weniger arbeite als geplant?
Dann müssen Sie dies Ihrer Elterngeldstelle melden. Falls Sie in einem Lebensmonat weniger oder mehr als die möglichen Stunden arbeiten, müssen Sie den Partnerschaftsbonus für diesen Monat zurückzahlen. Auch wenn von beiden Elternteilen nur einer die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlieren beide den Partnerschaftsbonus für diesen Monat. Auf die anderen Lebensmonate wirkt sich das nicht aus, wenn Sie die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus in mindestens 2 Lebensmonaten erfüllen. Das Elterngeld für diese Lebensmonate können Sie behalten. Es wird nicht zurückgefordert.