Fragen zum Elterngeld

Das Elterngeld-ABC

Begriffe erklärt

Der Bemessungszeitraum ist ein Zeitraum vor der Geburt Ihres Kindes. Aus dem Einkommen, das Sie in diesem Zeitraum hatten, wird Ihr Elterngeld berechnet.

Der Bezugszeitraum ist der Zeitraum, für den Sie Elterngeld bekommen.

Elterngeld ist der Oberbegriff für Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Außerdem wird das Basiselterngeld manchmal einfach als „Elterngeld“ bezeichnet.

Freizügigkeitsberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sowie deren Familienmitglieder. Das bedeutet, dass sich die Menschen in diesen Ländern frei bewegen, aufhalten und arbeiten können.

Sie sind in der Regel freizügigkeitsberechtigt, wenn einer der folgenden Punkte für Sie zutrifft:

  • Sie halten sich in Deutschland auf, um hier zu arbeiten, Arbeit zu suchen oder eine Berufsausbildung zu machen
  • Sie sind selbstständig und hier niedergelassen.
  • Sie erbringen oder empfangen Dienstleistungen in Deutschland.
  • Sie sind nicht erwerbstätig, in Rente oder studieren. Dann müssen Sie zusätzlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben und Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.
  • Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht erworben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie gesetzlich krankenversichert sein können:

  • Pflichtversichert sind zum Beispiel die meisten Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer. Pflichtversichert sind Sie, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind, weil Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
  • Freiwillig gesetzlich versichert sind zum Beispiel viele Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler. Freiwillig gesetzlich versichert sind Sie, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.
  • Familienversichert sind Sie, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder Ihrer Eltern mitversichert sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie krankenversichert sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.

Das Kind lebt bei Ihnen in einem Haushalt, wenn es bei Ihnen wohnt und Sie es betreuen, erziehen und versorgen.

Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege gilt:

Das Kind lebt bei Ihnen in einem Haushalt, wenn es bei Ihnen wohnt und Sie es betreuen, erziehen und versorgen. Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeldstelle.

Das Kindschaftsverhältnis bezeichnet das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Ihnen und dem Kind, für das Sie Elterngeld beantragen. Sie können Elterngeld normalerweise nur bekommen, wenn das Kind zu Ihnen in einem der folgenden Kindschaftsverhältnisse steht:

Als leibliches Kind werden bei der Mutter die Kinder verstanden, die sie geboren hat. Beim Vater sind es die Kinder, die die Frau geboren hat, mit der er zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist oder die er als leibliche Kinder anerkannt hat. Der Begriff umfasst beim Vater auch Kinder, bei denen die Vaterschaft noch nicht wirksam oder noch nicht entschieden ist, wenn er den Antrag stellt.

Ein Kind der Ehepartnerin oder des Ehepartners/Lebenspartnerin oder Lebenspartners ist ein Kind, das kein leibliches oder adoptiertes Kind der antragsstellenden Person, sondern allein ein leibliches oder adoptiertes Kind der Ehepartnerin oder des Ehepartners/Lebenspartnerin oder Lebenspartners ist.

Adoptivkinder sind Kinder, die die Eltern angenommen haben. Das Kind hat dieselbe rechtliche Stellung wie ein Kind, das durch Geburt von den Eltern abstammt.

Kinder in Adoptionspflege sind Kinder, die die potenziellen Eltern in den Haushalt aufgenommen haben. Ziel ist es, sie künftig als Kinder anzunehmen, also zu adoptieren. Die Adoptionsvermittlungsstelle oder das Jugendamt haben die Aufnahme bestätigt.

Verwandte bis zum 3. Grad und deren Ehepartnerin und Ehepartner, Lebenspartnerin und Lebenspartner sind zum Beispiel Großeltern, Geschwister der Eltern, Geschwister, Urgroßeltern. Verwandte bis zum dritten Grad können Elterngeld bekommen, wenn den Eltern die Betreuung des Kindes objektiv nicht möglich ist - zum Beispiel wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod. Ihnen steht Eltern auch zu, wenn die Voraussetzungen sie Elterngeld erfüllen und das Elterngeld nicht von vorrangig Berechtigten beantragt wird wie Stiefeltern oder Personen, die das Kind in Adoptionspflege aufgenommen haben.

Allen übrigen Personengruppen, insbesondere Pflegeeltern, steht kein Elterngeld zu.

Elterngeld können Sie monatsweise bekommen nach den sogenannten „Lebensmonaten“ Ihres Kindes. Die Lebensmonate beginnen nicht am Ersten des Kalendermonats, sondern je nach Geburtstag Ihres Kindes.

Ein Beispiel: Ihr Kind ist geboren am 18. Januar.

  • 1. Lebensmonat: 18. Januar bis 17. Februar
  • 2. Lebensmonat: 18. Februar bis 17. März
  • 3. Lebensmonat: 18. März bis 17. April.

 Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf den Geburtstag an, sondern auf den Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, bei einem sogenannten „Kind in Adoptionspflege“.

Für rentenversicherungsfreie Berufsgruppen gelten besondere Regelungen, wenn Sie Elterngeld beantragen und bekommen. Zu diesen Berufsgruppen gehören beispielsweise Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten. Sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Verbänden oder ihrer Arbeitsgemeinschaften gehören ebenfalls zur rentenversicherungsfreien Berufsgruppe, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Sozialgesetzbuch.

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine Nummer, mit der Sie das Finanzamt identifiziert. Sie finden diese Nummer beispielsweise auf Ihrem Steuer-Bescheid. Die Nummer besteht aus 11 Ziffern, sie enthält keine Buchstaben oder Sonderzeichen. Sie können auch bei Ihrem Finanzamt nachfragen oder die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.

Der Veranlagungszeitraum ist der Zeitraum, für den Ihre Steuer bestimmt wird. Normalerweise ist das das letzte Kalenderjahr. Anders kann es zum Beispiel sein, wenn Sie ein Gewerbe betreiben. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Einen Wohnsitz haben Sie dort, wo Sie dauerhaft eine Wohnung haben, in der Sie zumindest regelmäßig leben. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dort, wo Ihr Lebensmittelpunkt ist und wo Sie sich nicht nur vorübergehend aufhalten.